StartKlimaziele für die niedersächsische Land- und Ernährungswirtschaft entwickeln

Klimaziele für die niedersächsische Land- und Ernährungswirtschaft entwickeln

Antrag vom 29. Mai 2008

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag stellt fest:

Der Klimaschutz und die Folgen des Klimawandels betreffen die Bereiche Landwirtschaft und Ernährung wie kaum einen anderen Wirtschaftsfaktor. Neue klimatische Bedingungen und zunehmende Wetterextreme erfordern von der Landwirtschaft einen intensiven Anpassungsprozeß. Gleichzeitig leistet die Landwirtschaft seit Jahren auch einen positiven Beitrag zum Klimaschutz, da sie Kohlendioxid in Biomasse bindet und so der Atmosphäre entzieht.

Durch eigene Treibhausgasemissionen ist die Land- und Ernährungswirtschaft aber auch Mitverursacher für den Klimawandel. In der Landwirtschaft sind es vor allem die Treibhausgase Methan und Lachgas und zu einem geringeren Teil Kohlendioxid, die zur globalen Erwärmung beitragen.

Die Landesregierung hat in ihrer Koalitionsvereinbarung vor dem Hintergrund des Klimawandels den Klimaschutz und die Ressourcenschonung als zentrale Aufgabe einer generationengerechten Umweltpolitik beschrieben.

Vorrangige Aufgabe in der aktuellen Klimaschutzdiskussion sei es, die Positionen der Länder noch stärker zur Geltung zu bringen, so die Forderung Niedersachsens in der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft „Klima, Energie, Mobilität - Nachhaltigkeit“ im Januar 2008. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist die Landesregierung in der Verantwortung, neben reinen Anpassungsstrategien für die Landwirtschaft im Hinblick auf den Klimawandel auch konkrete Ziele zur Emissionsminderung und -vermeidung zu entwickeln.

Die international und national vereinbarten Klimaziele können nur erreicht werden, wenn auch die Land- und Ernährungswirtschaft in Niedersachsen ihren Beitrag dazu leistet.

Der Landtag fordert daher die Landesregierung auf, eine Klimabilanz für die Bereiche der Land- und Ernährungswirtschaft zu erstellen und auf deren Grundlage einen umfangreichen Maßnahmenkatalog für die Verbesserung der Klimaschutzbilanz sowie Klimaziele für die niedersächsische Land- und Ernährungswirtschaft zu erarbeiten.

Dazu bedarf es der Festlegung konkreter Reduktionsziele für Treibhausgase, die von der Land- und Ernährungswirtschaft emittiert werden.

Die Land- und Ernährungswirtschaft verfügt über unterschiedliche Möglichkeiten zur Emissionsminderung. Diese gilt es mit besonderem Nachdruck auszuloten und umzusetzen:

1. Entwicklung von Strategien und Förderung von Haltungsmethoden, mit denen die Emission klimaschädlicher Gase im Zuge der Tierhaltung gemindert werden,

2. Förderung von Produktions- und Anbauweisen, bei der besonders wenig Treibhausgase emittiert werden (z. B. ökologischer Landbau),

3. weitere Reduktion der Lachgas- und Methanemissionen aus Wirtschaftsdünger (z.B. Erhöhung der Stickstoffeffizienz),


4. Ersatz fossiler Brennstoffe durch Förderung der Bioenergie bei einer Ausrichtung der Förderung auf die Kriterien Vermeidung von Treibhausgasemissionen und Nachhaltigkeit sowie Kraft-Wärme-Kopplung,

5. Erarbeitung von Empfehlungen und Handreichungen für ein klimafreundliches Ernährungsverhalten,

6. Energieeinsparung in der Land- und Forstwirtschaft und in der Ernährungswirtschaft,

7. Integration spezifischer Ziele und Maßnahmen für die Land- und Ernährungswirtschaft in die europäische und nationale Klimaschutzpolitik und Verankerung des Klimaschutzes in der Gemeinsamen Agrarpolitik.

Begründung

Noch immer ist die Abschätzung der Menge an Treibhausgasen umstritten, die infolge landwirtschaftlicher Tätigkeiten und aus der Ernährungswirtschaft in der Atmosphäre absorbiert wird. Die Land- und Ernährungswirtschaft braucht daher belastbare Daten zur Klimarelevanz von Anbausystemen und zum Einfluss der täglichen Ernährungsgewohnheiten auf das Klima.

Hohe Lachgasemissionen entstehen beim Einsatz von Stickstoffdüngern (mineralisch und organisch). Im Unterschied zu industriellen Quellen stammen Methan und Lachgas in der Landwirtschaft aber auch von Mikroorganismen, denen die Produktion dieser Gase an sich nicht „verboten“ werden kann, sodass diese Emissionen nur begrenzt durch ein entsprechendes Management verhindert werden können. Alle emmissionsmindernden Maßnahmen bei der Düngerausbringung und bei der Lagerung von Wirtschaftsdünger sind zu fördern.

Der ökologische Landbau verbraucht deutlich weniger Energie pro Hektar, weil mineralische Stickstoffdünger im ökologischen Landbau nicht zugelassen sind und die Düngung mit Stallmist und Gülle eingeschränkt ist.

Bioenergie ist ein sinnvoller Bestandteil eines erneuerbaren Energiemixes, aber die Biomasse ist nicht unerschöpflich und muss daher optimal eingesetzt werden. Fördersysteme für nachwachsende Rohstoffe sind immer daraufhin zu überprüfen, ob sie zu Konkurrenzsituationen mit negativen Folgen für die Nahrungsmittelproduktion führen. Der Ausbau der Bioenergie ist stärker auf die Nutzung land- und forstwirtschaftlicher Nebenprodukte wie Gülle oder Biomasse aus der Landschaftspflege zu stützen. Kraft-Wärme-Kopplung ist hierbei zukünftig einzufordern.

Erzeugung, Verarbeitung, Handel, Einkauf und Zubereitung von Lebensmitteln tragen ebenfalls wesentlich zum Anstieg des vom Menschen verursachten Treibhauseffekts bei.

Weitergehende Reduzierungen klimaschädlicher Gase setzen vor allem ein verändertes Verbraucherverhalten voraus. Umweltgerechte Ernährung kann erheblich zum Klimaschutz beitragen (u. a. mehr pflanzliche und weniger tierische Lebensmittel; regionale Erzeugnisse, saisonales Gemüse und Obst aus dem Freiland; frische gering verarbeitete Lebensmittel statt Tiefkühlware). Die Information der Verbraucherinnen und Verbraucher über den erheblichen Einfluss täglicher Ernährungsgewohnheiten auf das Klima muss intensiviert werden.

Die Herausforderungen des Klimawandels für die Land- und Ernährungswirtschaft erfordern verstärkte Investitionen in Forschung, Ausbildung und Beratung.

 

 
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