Auswirkungen der Finanzmarktkrise auf die Realwirtschaft minimieren - Schutzschirm für Arbeitsplätze in Niedersachsen schaffen
Antrag vom 5. November 2008
Auswirkungen der Finanzmarktkrise auf die Realwirtschaft minimieren - Schutzschirm für Arbeitsplätze in Niedersachsen schaffen
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Die aktuelle Finanzmarktkrise in ihrer einmaligen Größenordnung zeigt deutlich die Notwendigkeit und Aktualität staatlichen Handelns, mit dem den Märkten Spielregeln aber auch Grenzen gesetzt werden.
Mit dem Gesetz zur Umsetzung eines Maßnahmenpaketes zur Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilisierungsgesetz) haben Bund und Länder entschlossen und verantwortungsbewusst gehandelt und damit die Grundlagen für eine Stabilisierung des Finanzmarktes durch Überwindung von Liquiditätsengpässen und durch Schaffung von Rahmenbedingungen für eine Stärkung der Eigenkapitalbasis der Finanzinstitute gelegt.
Ein verantwortungsvoller Umgang mit dieser Finanzmarktkrise erfordert darüber hinaus zielgenaue schnell wirkende Maßnahmenpakete von Bund und Ländern, mit denen die Auswirkungen auf die Realwirtschaft und damit auf Konjunktur und Wachstumsentwicklung abgemildert werden können.
Es reicht daher nicht aus, öffentlich ausschließlich einen „großen Wurf“ eines Maßnahmenpaketes der Bundesregierung zu fordern. Mit geeigneten Rahmenbedingungen zur Förderung der frühen Realisierung von Infrastrukturprojekten auf Landes- und auf kommunaler Ebene muss auch Nie-dersachsen seinen Beitrag zur Konjunkturbelebung leisten.
Der Landtag fordert daher die Landesregierung auf,
– auch Kommunen in schwieriger Haushaltslage die Möglichkeit zu eröffnen, Förderprogramme zur energetischen Erneuerung und Modernisierung von Gebäuden in Anspruch zu nehmen. Dazu bedarf es einer veränderten Ausgestaltung der haushaltsrechtlichen Vorgaben und der Überprüfungsregelungen der Kommunalaufsicht. Kommunen müssen in die Lage versetzt werden, Investitionen in die eigene Infrastruktur (insbesondere Schulgebäude und Turnhallen) auch bei nicht ausgeglichenen Haushalten zu tätigen, wenn dadurch mittelfristig die Kostenbelastung im Bewirtschaftungssektor gesenkt wird (rentierliche Investitionen). Hierzu hat das Land den kommunalen Kofinanzierungsanteil zu substituieren, wenn die Gemeinde hierzu nicht in der La-ge ist (zweckgebundene Bedarfszuweisung);
– den kommunalen Schulträgern, die dringend erforderliche Sanierung von Schulgebäuden auch bei angespannter Haushaltslage durch eine Flexibilisierung der Genehmigungspraxis der Kommunalaufsicht zu ermöglichen, wenn gleichzeitig der Nachweis der wirtschaftlichen Amortisation dieser Investition erbracht wird,
– im Rahmen der Abschaffung der bisherigen 12,3-prozentigen Investitionsbindung der Schlüsselzuweisungen durch Änderung des Niedersächsischen Finanzverteilungsgesetzes Kommunen mit schwieriger Haushaltslage die Möglichkeit einzuräumen, sich optional für die bisherige Praxis der verbindlichen Investitionsbindung zu entscheiden, auch um obiges Ziel zu erreichen,
– das bestehende Sportstättensanierungsprogramm des Landes Niedersachsen deutlich aufzustocken und damit zur Auflösung des Sanierungsstaus beizutragen, um beschäftigungswirksame Investitionen auszulösen;
– die Substanz des Landesvermögens durch eine Erhöhung der Ansätze insbesondere zur Sanierung der Landesstraßen und zur Gebäudesanierung im Bereich der Hochschulen - auf der Grundlage der Empfehlungen des Landesrechnungshofes - zu sichern,
– ein Programm zur energetischen Sanierung der landeseigenen Gebäude zu erarbeiten und zu finanzieren. Diese Maßnahme wird sich für den Landeshaushalt mittelfristig deutlich wirtschaftlicher darstellen lassen als eine Veräußerung landeseigener Liegenschaften im Rahmen eines Sale-and-lease-back Verfahrens,
– den Haushaltsansatz für die Planung von Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen deutlich zu erhöhen, um damit auch den Bund in die Lage zu versetzen, wichtige strukturelle Baumaßnahmen im Verkehrsbereich vorzeitig zu realisieren - wie vom Ministerpräsidenten gefordert,
– das Krankenhausprogramms durch Unterstützung der Investitionskostenpauschale auf Bundesebene zu unterstützen,
– die Genehmigungs- und Bewilligungspraxis für EU- und GA-Fördermaßnahmen auf Landesebene zu verbessern, um damit - im Gegensatz zur derzeitigen Fördersituation - einen zeitnahen Mittelabfluss sicherzustellen.
Die Finanzmarktkrise hat bei vielen Bürgerinnen und Bürgern eine erhebliche Verunsicherung und einen Vertrauensverlust in die Seriosität der Banken und die Stabilität der Finanzmärkte ausgelöst. Sie erwarten klare Antworten, damit sie wieder Vertrauen gewinnen. Daher sind neben dem aktuellen Krisenmanagement neue Verkehrsregeln für die nationalen und internationalen Finanzmärkte zu entwickeln, um potenzielle Krisenquellen auf den Finanzmärkten früher zu identifizieren und Krisenwirkungen besser einzudämmen.
Der Landtag fordert daher die Landesregierung auf, sich auch im Bundesrat für eine Neuregulierung des Finanzsektors einzusetzen, die zu einer neuen Balance zwischen Finanzmärkten und Staat führt:
Dazu zählen insbesondere:
– Stabilisierung des 3-Säulen-Universalbankensystems
Das 3-Säulen-Kreditsystem mit den Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Privatbanken hat sich gerade in den letzten Monaten als besonders robust erwiesen und ist in seinem Leistungsspektrum für die Kunden wirksam zu unterstützen.
– Steueroasen austrocknen
Die international existierenden Steueroasen müssen trockengelegt werden, die Bekämpfung der Steuerhinterziehung auch auf europäischer Ebene ist deutlich zu verbessern.
– Eine höhere Liquiditäts- und Eigenkapitalvorsorge der Finanzinstitute
Neben einem Ausbau der aufsichtsrechtlichen Liquiditätsvorschriften, die die Liquiditätsrisiken stärker berücksichtigen, sind auch die Eigenkapitalanforderungen durch die Festsetzung von Mindesteigenkapitalquoten deutlich zu steigern.
– Strengere Bilanzierungspflichten der Finanzinstitute
Risiken müssen in Zukunft eindeutig in den Bilanzen der Finanzinstitute ausgewiesen sein und dürfen nicht etwa - wie bisher üblich - in Zweckgesellschaften ausgelagert werden
– Anpassung der Anreiz- und Vergütungssysteme
Auf der Grundlage eines internationalen Verhaltenskodex sind Regelungen zu erarbeiten, die für individuelles Fehlverhalten auch zukünftig individuelle Sanktionen nach sich ziehen.
– Europäische Aufsicht und Zusammenarbeit stärken
Das europäische Aufsichtssystem ist weiterzuentwickeln und die Zusammenarbeit aller Aufsichtsbehörden ist in der EU-Bankenrichtlinie verbindlich zu verankern.
– Reform der Ratingagenturen
Die Möglichkeit der Errichtung einer europäischen Rating-Agentur als Gegengewicht zu den allein in den USA existierenden Agenturen ist zu prüfen, die Kontrolle und Registrierung der Ratingagenturen ist zu verbessern.
– Verbesserung der Regulierung von Hedge-Fonds und Private-Equity-Fonds
Hedge-Fonds und Private-Equity-Fonds müssen effektiver kontrolliert und reguliert werden im Hinblick auf die Offenlegung der Vermögens- und Eigentümerstruktur und einer Verbesserung der Auf-klärungspflichten hinsichtlich der Risiken für Anleger.
Begründung
Die Krise auf den internationalen Finanzmärkten kann zu einer Bedrohung für die Realwirtschaft führen. Darum ist ein schnelles und effektives Handeln auf allen politischen Ebenen unverzichtbar. Auch unter Berücksichtigung finanzieller Rahmenbedingungen ist ein schnell wirksames Maßnahmenpaket wirtschaftlich vertretbar, um die Gefahren für die Konjunktur- und Wachstumsentwicklung zu minimieren. Dazu tragen insbesondere Investitionen in die Infrastruktur und für Maßnahmen der Energieeinsparung bei. Wenn der Ministerpräsident auf Bundesebene u. a. ein Vorziehen von Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen fordert, ist die Landesregierung ebenso in der Verantwortung, die in ihrer Verantwortung stehende Verkehrsinfrastruktur nicht weiter zu vernachlässigen.
Eine Weiterentwicklung der europäischen Finanzmärkte durch mittel- und langfristige Maßnahmepläne ist in Anbetracht der deutlich gewordenen Lücken und Schwächen im System dringend geboten. Das Ziel jeglicher Regulierungsmaßnahmen muss die Erhöhung von Stabilität, Rechenschaft und Transparenz sein. Dazu leisten die aufgeführten Maßnahmen einen wesentlichen Beitrag.










